Die Frage, ob und wann ein UNO- oder OSZE-Mandat vorliegt, ist somit wesentlich für den Entscheid, ob die Schweiz mit Militärpersonal Friedensförderung leisten kann oder nicht. Auf Anfrage des VBS soll nachfolgend untersucht werden, was unter einem UNO-Mandat im Sinn des Militärgesetzes zu verstehen ist. Hierzu analysieren wir zunächst der Begriff der Friedensförderung, wie ihn das Militärgesetz verwendet. Anschliessend klären wir die Frage, unter welchen Umständen ein UNO-Mandat für einen solchen Friedensförderungseinsatz vorliegt.