Für diese ist ein solches Mandat nicht Voraussetzung, die Zustimmung der Konfliktparteien ist grundsätzlich ausreichend. Der Bundesrat hatte in der ursprünglichen Vorlage des Militärgesetzes die Möglichkeit vorgesehen, Friedensförderung durch schweizerisches Militärpersonal auch in Fällen der Zustimmung der betroffenen Staaten zuzulassen. Das Parlament hatte diese Möglichkeit jedoch bewusst abgelehnt.