5. Bewilligt der UNO-Sicherheitsrat Friedenssicherungseinsätze von Mitgliedstaaten oder regionalen Organisationen, enthält die Sicherheitsratsresolution einen Passus, der die Staaten ermächtigt, an der Operation teilzunehmen. Der Beschluss des Sicherheitsrats legt auch das Mandat der O- peration fest.