4. Friedenssicherungseinsätze unter der Führung der UNO (United Nations Peacekeeping) werden in aller Regel vom Sicherheitsrat beschlossen. Die Resolution enthält in der Regel aber keinen Passus, der die Mitgliedstaaten zur Entsendung von Militärpersonal aufruft. Es ist Aufgabe des Generalsekretärs, das notwendige Militärpersonal bei den Mitgliedstaaten zu rekrutieren. In der Vergangenheit ist vorgekommen, dass die Generalversammlung das Mandat für solche Friedenssicherungseinsätze erteilt hat.