VPB/JAAC/GAAC 2008, Ausgabe vom 3. Dezember 2008 421 Gutachten EDA/Direktion für Völkerrecht Die Direktion für Völkerrecht (DV/EDA) wurde ersucht, über die Definition eines UNO-Mandats für den Einsatz von Armeeangehörigen im Rahmen der Friedensförderung Stellung zu nehmen. Was ist ein UNO-Mandat? Kernaussagen: 1. Für den Einsatz von schweizerischen Armeeangehörigen im Rahmen des Friedensförderungsdienstes ist ein UNO-Mandat Voraussetzung.