Regeste: Für den Einsatz von schweizerischen Armeeangehörigen im Rahmen des Friedensförderungsdienstes ist ein UNO-Mandat Voraussetzung. Ein UNO-Mandat zur Friedensförderung liegt sowohl dann vor, wenn die UNO selbst Friedensförderung durchführt als auch, wenn sie eine Friedensförderungsmission von Staaten oder einer regionalen Organisation bewilligt. Friedenssicherungseinsätze unter der Führung der UNO (United Nations Peacekeeping) werden in aller Regel vom Sicherheitsrat beschlossen.