Es wird keine außervertragliche Ausnahme zur Unverletzlichkeit von Diplomaten geltend gemacht, welche vor dem Hintergrund des Iranian Hostage-Falles (1980 ICJ Reports 3) und der darin postulierten Doktrin des self-contained regimes problematisch wäre. Im Erläuternden Bericht des Bundesamtes für Gesundheit zu den IGV heißt es denn auch, die World Heath Assembly habe auf eine ausdrückliche Erwähnung der Anwendbarkeit der IGV gegenüber Diplomaten im Verständnis verzichtet, dass «die Grenzen einer Sonderbehandlung» im Völkerrecht genügend abgedeckt seien (S. 8). Art. 57 IGV verlangt überdies, dass «einschlägige völkerrechtliche Übereinkünfte im Sinne der Vereinbarkeit [mit den IGV] aus-