Er kann darüber hinaus konkrete Maßnahmen empfehlen, worunter neben Reiseeinschränkungen und Quarantänen auch Impfungen figurieren (Art. 15 i.V.m. Art. 18). Droht eine Pandemie und verkündet die WHO eine «gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite», so lässt sich gegenüber Diplomaten eine Zwangsimpfung im Rahmen der etablierten Ausnahmepraxis rechtfertigen.