Ein regelkonformer Vergleich wird sich indes nicht von vorneherein auf diese fünf Fälle beschränken lassen. Er wird insbesondere wissenschaftliche Funktionen, welche in die Funktionsstufe 10 eingereiht worden sind, mit solchen, welche eine Einreihung in Funktionsstufe 12 erfahren haben, anhand einzelner Anforderungen gegeneinander abwägen müssen. Der Vergleich muss den Anforderungen an den verfassungsrechtlich verankerten Gleichheitsgrundsatz standhalten können. 6. [...]