Der Vorsitzende der paritätischen Überprüfungskommission führte in seiner Empfehlung vom 23. Juni 2006 schliesslich aus, die Kommission habe die Überführung der ehemaligen Lohnklassen in die neuen Funktionsstufen per 1. Januar 2006 auf der Basis der vom Beschwerdeführer eingereichten Dokumentation sowie des Pflichtenheftes bzw. der Stellenbeschreibung vorgenommen. Gestützt auf die Überführungsgrundsätze der Forschungsanstalt Y und ein entsprechendes Schreiben des Direktors a.i. vom 22. Februar 2006, sei die Kommission zum Schluss gekommen, dass die Überführung in die Funktionsstufe 10 (1031-10) korrekt erfolgt sei.