Auch die vorgängig erfolgte Mitteilung über die Einteilung in die neue Funktionsstufe vom 16. November 2006 war nicht begründet, sondern enthielt lediglich die Information, dass die Überführung vom alten zum neuen Lohnsystem einzig technisch vorgenommen werde. Der Vorsitzende der paritätischen Überprüfungskommission führte in seiner Empfehlung vom 23. Juni 2006 schliesslich aus, die Kommission habe die Überführung der ehemaligen Lohnklassen in die neuen Funktionsstufen per 1. Januar 2006 auf der Basis der vom Beschwerdeführer eingereichten Dokumentation sowie des Pflichtenheftes bzw. der Stellenbeschreibung vorgenommen.