4. 4.1. Die Vorinstanz begründete den angefochtenen Entscheid vom 5. Juli 2006 überhaupt nicht, sondern verwies auf die Empfehlung der paritätischen Überprüfungskommission. Auch die vorgängig erfolgte Mitteilung über die Einteilung in die neue Funktionsstufe vom 16. November 2006 war nicht begründet, sondern enthielt lediglich die Information, dass die Überführung vom alten zum neuen Lohnsystem einzig technisch vorgenommen werde.