Die Stellungnahme der paritätischen Überprüfungskommission habe die Begutachtung weder mit Quervergleichen vorgenommen noch sich mit den vorgetragenen Argumenten auseinandergesetzt. In der Stellungnahme der Forschungsanstalt Y sei erstmals das Verfahren beschrieben und die anwendbaren Grundlagen aufgezählt worden. Es werde jedoch nicht dargelegt wie diese Grundlagen in seinem Fall konkret angewendet worden seien. VPB/JAAC/GAAC 2008, Ausgabe vom 4. Juni 2008 277 Urteil ETH-Beschwerdekommission Die ETH-Beschwerdekommission zieht in Erwägung: