bei der Überführung sei zusätzlich die Erfahrung zu beachten. Er habe sich in seinen bisherigen Eingaben vom 10. Januar 2006 und vom 25. März 2006 detailliert mit den Anforderungen für wissenschaftliche Funktionen auseinandergesetzt. Obgleich dem Gesetzgeber insbesondere in Organisations- und Besoldungsfragen ein grosses Ermessen zustehe, dürfe die Rechtsgleichheit nicht durch schematische Lösungen über Gebühr strapaziert werden.