Der Direktor a.i. informierte den Beschwerdeführer mit Brief vom 22. Februar 2006, dass entsprechend der Empfehlung der internen Überprüfungskommission einer Funktionszuteilung in FS 12 im jetzigen Zeitpunkt nicht stattgegeben werden könne. Auf Ersuchen des Beschwerdeführers vom 25. März 2006 gelangte die paritätische Überprüfungskommission am 23. Juni 2006 zum selben Ergebnis. Der Direktor a.i. der Forschungsanstalt Y verfügte in der Folge am 5. Juli 2006, dass sie an ihrem ursprünglichen Einreihungsentscheid FS 10 festhalte.