9. Am 31. August 2006 liess sich das EVD zur Eintretensfrage vernehmen. Es führte im Wesentlichen aus, es habe die Frage des "De-Listing" vor allem deshalb materiell behandelt, weil sich für eine Person eine solche Streichung faktisch wie ein individuell-konkreter Verwaltungsakt und damit wie eine Verfügung im Sinne von Artikel 5 des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 1968 über das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR 172.021) auswirke. Trotzdem habe es keine Einwände gegen die Betrachtungsweise, dass es ausschliesslich um die Beurteilung eines Antrags um eine Verordnungsänderung und damit um eine reine Rechtssetzungsfrage gehe.