im Folgenden: TalibanV) umgesetzt. Die von den Massnahmen betroffenen natürlichen und juristischen Personen, Gruppen und Organisationen sind im Anhang 2 dieser Verordnung aufgeführt. 2. Am 9. November 2001 wurden X. sowie die mit ihm verbundenen Firmen in die vom Sanktionskomitee herausgegebene Liste aufgenommen. In der TalibanV (Anhang 2) wurden X. und die mit ihm verbundenen Firmen am 30. November 2001 eingetragen.