Der Sicherheitsrat ersuchte das Sanktionskomitee, eine aktualisierte Liste der Personen und Einrichtungen zu führen, die als mit Usama bin Laden, einschliesslich der Organisation „Al-Qaïda“, verbunden bezeichnet wurden. Die vom Sicherheitsrat in der Resolution 1267 (1999) und deren Folgeresolutionen beschlossenen Massnahmen wurden in der Schweiz durch die Verordnung des Bundesrates vom 2. Oktober 2000 über Massnahmen gegenüber Personen und Organisationen mit Verbindungen zu Usama bin Laden, der Gruppierung „Al-Qaïda“ oder den Taliban (SR 946.203; im Folgenden: TalibanV) umgesetzt.