Gemäss den überzeugenden Ausführungen des BAFU ist jedoch vorliegend angesichts des zu erwartenden, als „vergleichsweise gering“ bezeichneten Schallpegelanstiegs am Ende der geplanten Lärmschutzwände nicht mit einem eigentlichen Knalleffekt zu rechnen. Gestützt auf die Ausführungen des BAV, dass die Differenz mit und ohne Lärmschutzwand maximal 15 dB(A) betragen könne, erachtet es die REKO/INUM ebenfalls als plausibel, dass vorliegend keine übermässig störende Impulshaltigkeit zu erwarten ist. VPB/JAAC/GAAC/PAAF 2007 180 Entscheid