13 Abs. 1 USG). Für die REKO/INUM ist es durchaus nachvollziehbar, dass am Ende einer senkrechten Lärmschutzwand hervortretende Züge „abrupter“ wahrgenommen werden als sich auf freier Strecke nähernde Züge. Gemäss den überzeugenden Ausführungen des BAFU ist jedoch vorliegend angesichts des zu erwartenden, als „vergleichsweise gering“ bezeichneten Schallpegelanstiegs am Ende der geplanten Lärmschutzwände nicht mit einem eigentlichen Knalleffekt zu rechnen.