Sodann seien die Gebäude der Beschwerdeführerin 2 in keiner Weise mit der Modellsituation des BAFU zu vergleichen, da beispielsweise die Distanz zur Geleiseachse wesentlich grösser sei, was zusätzlich einen dämmenden Einfluss auf den Pegelanstieg habe. 37.2. Vorab ist festzuhalten, dass die Berücksichtigung eines separaten Korrekturfaktors für den behaupteten „Tunneleffekt“ vorliegend nicht in Frage kommen kann. Korrekturfaktoren kommen zur Anwendung, wenn bei der Ermittlung einer Lärmsituation eine bestehende Situation besonders berücksichtigt werden muss (z.B. bei Kurvenkreischen oder Schienenstössen). Die störende Situation würde jedoch vorliegend erst durch die Lärmschutzmass-