Dadurch könne zwar eine impulsartige Situation entstehen, die bei den vom Lärm Betroffenen allenfalls zu einer Schreckreaktion führen könne. Auf Grund des vergleichsweise geringen Pegelanstiegs dürfe dabei jedoch nicht von einem eigentlichen Knalleffekt gesprochen werden. Ein solcher liege vor, wenn der Schalldruck im Sekundenbereich massiv (40 dB[A] und mehr) über dem mittleren Pegel des übrigen Geräusches ansteige und rasch wieder abfalle. Das BAV hält in seiner Eingabe vom 8. April 2005 (Verfahren A-2004-118) fest, der Schallpegelanstieg am Ende einer Lärmschutzwand entspreche der Differenz der Schallpegel ohne und mit Lärmschutzwand.