Hingegen könne sich eine Lärmschutzwand derart auswirken, dass ein Zug nach dem Verlassen des Bereichs der Lärmschutzwand abrupter wahrgenommen werde als ohne Lärmschutzwand. Ob dieses Phänomen vorliegend auftrete, müsste auf Grund der konkreten tatsächlichen Verhältnisse ermittelt werden. Die Anstiegszeit von Schienenverkehrslärm sei bereits bei freier Schallausbreitung relativ kurz, könne durch eine Lärmschutzwand weiter verkürzt werden und in den Sekundenbereich gelangen. Der Anstieg des Schallpegels werde maximal 20 bis 25 dB(A) betragen. Dadurch könne zwar eine impulsartige Situation entstehen, die bei den vom Lärm Betroffenen allenfalls zu einer Schreckreaktion führen könne.