Daher seien entweder die Lärmschutzwände allmählich an- bzw. absteigen zu lassen oder bei den Lärmschutzwand-Enden sei ein zusätzlicher Korrekturfaktor zu berücksichtigen. Ergänzend wird festgehalten, im Roggenboden (EP 333, 489) ende die LSW L4 nicht wie vom BAFU in seiner Skizze dargestellt in einem Winkel von 45° zur betroffenen Liegenschaft, sondern in einem solchen von VPB/JAAC/GAAC/PAAF 2007 179 Entscheid