(…) Bauliche Massnahmen im Einzelnen (…) Gestaltung der Lärmschutzwände 37. Sowohl die Beschwerdeführerin 2 (sinngemäss) als auch die Beschwerdeführenden 4 beanstanden den senkrechten Abschluss der projektierten Lärmschutzwände. Die Beschwerdeführenden 4 führen aus, bei einem „abrupten“ Ende der geplanten Lärmschutzwände trete ein unzulässiger „Tunnelportaleffekt“ auf. Daher seien entweder die Lärmschutzwände allmählich an- bzw. absteigen zu lassen oder bei den Lärmschutzwand-Enden sei ein zusätzlicher Korrekturfaktor zu berücksichtigen.