bahnverkehr auf der Bahnlinie Baden - Turgi, sondern auch durch den erheblichen Verkehr auf der L-Strasse, einer Ausfallstrasse, beeinträchtigt. Angesichts dieses Umstandes wirft das ARE die Frage auf, ob längerfristig auf den von Bahn und Strasse beidseitig begrenzten Liegenschaften – von denen eine die Beschwerdeführenden 1 bewohnen – nicht eine gewerbliche Nutzung Vorrang vor dem Wohnen haben sollte. Eine derartige Entwicklung des Kappelerhof-Quartiers ist jedoch nicht absehbar.