Damit wird – entgegen der Ansicht der Beschwerdeführenden – sowohl von der Siedlungsdichte als auch von der Siedlungsstruktur die Anzahl der im fraglichen Gebiet lebenden Personen miterfasst. Sowohl Siedlungsdichte als auch die Siedlungsstruktur sind vorliegend entlang der Geleise in den Teilbereichen L6/L7 insofern unterschiedlich, als sich im Teilbereich L6 wenige grössere Bauten befinden, wogegen im Teilbereich L7 kleinere Ein- und Mehrfamilienhäuser liegen. In beiden Teilbereichen befindet sich aber je ein grösserer Gewerbebetrieb (Garage). Hinsichtlich der freien Flächen zwischen den Häusern ist die Situation uneinheitlich.