1 Abs. 3 Anhang 3 VLE). 33.1.2. Unbestrittenermassen sind die Verhältnisse in den Teilbereichen L6 und L7 vorliegend betreffend Topografie und der Zuordnung der Lärmempfindlichkeitsstufen praktisch identisch. Das Gebiet in beiden Teilbereichen ist gegenüber der Bahnlinie leicht erhöht und das Terrain fällt über eine leichte Böschung zum Bahntrassee ab, wobei der Einschnitt im Teilbereich L6 etwas höher liegt. Beiden Gebieten ist rechtskräftig die LES III zugewiesen. Umstritten ist hingegen insbesondere, wie die Verhältnisse bezüglich der Siedlungsstruktur und der Siedlungsdichte zu beurteilen sind. 33.1.3. Die Siedlungsstruktur bezieht sich auf Lage, Anordnung und Grösse der Gebäude im