So finden sich denn nirgends Aussagen, wie viel konkret der Schutz einer Person oder Wohneinheit vor einer IGW-Überschreitung (bzw. AW-Überschreitungen) kosten darf. Auch die Arbeitsgruppe Erleichterungen der IDA-E hielt in ihrem Bericht fest, dass ein KNI von 80 zu massiven Verkürzungen der zur Einhaltung der IGW notwendigen Lärmschutzwände führen würde und daher als Minimum zu verstehen sei (IDA-E Arbeitsgruppe Erleichterungen, Schlussbericht der Arbeitsgruppe Erleichterungen zuhanden des leitenden Ausschusses IDA-E vom 25. März 1996 [nachfolgend Bericht IDA-E Erleichterungen genannt], S. 7). In der Beschreibung seines Modells hielt das BAV zudem fest, dass bei gegebener Finanzierung