Insbesondere wurde der KNI von 80 nicht derart festgelegt, dass gestützt auf die vorgenommenen Analysen Kosten und Nutzen im Einzelfall ein bestimmtes Verhältnis überschritten hätten, etwa dadurch, dass bei Massnahmen mit einem KNI von mehr als 80 der zusätzliche Schutz von einer bestimmten Anzahl Personen vor IGW- Überschreitungen (bzw. AW-Überschreitungen) einen bestimmten Betrag übersteigen würde. So finden sich denn nirgends Aussagen, wie viel konkret der Schutz einer Person oder Wohneinheit vor einer IGW-Überschreitung (bzw. AW-Überschreitungen) kosten darf.