Die IDA-E begründete aber nicht näher, weshalb gerade bei einem KNI-Wert über 80 die Erstellung von Lärmschutzwänden nicht mehr verhältnismässig sein soll. Insbesondere wurde der KNI von 80 nicht derart festgelegt, dass gestützt auf die vorgenommenen Analysen Kosten und Nutzen im Einzelfall ein bestimmtes Verhältnis überschritten hätten, etwa dadurch, dass bei Massnahmen mit einem KNI von mehr als 80 der zusätzliche Schutz von einer bestimmten Anzahl Personen vor IGW- Überschreitungen (bzw. AW-Überschreitungen) einen bestimmten Betrag übersteigen würde.