fenster vorgesehen. Die VLE sieht vor, dass das lärmbelastete Gebiet eines bestehenden Streckenabschnitts nach bestimmten Kriterien in Teilbereiche unterteilt wird (Ziff. 1 Abs. 2 Anhang 3 VLE). Für jeden dieser Teilbereiche wird der KNI einzeln berechnet (Ziff. 1 Abs. 3 Anhang 3 VLE), wobei diese Berechnung nach der folgenden Formel erfolgt (vgl. Ziff. 2.1 Anhang 3 VLE): Jahreskosten Σ (Kostenansatz x Teillänge der Massnahme) ----------------- = ------------------------------------------------------------- Nutzen Σ (ΔdB(A) gewichtet x Personen)