Die Beschwerdeführenden 4 machen sinngemäss geltend, der KNI verstosse gegen die Vorgaben im BGLE. Dieses schreibe vor, dass mindestens zwei Drittel der von übermässigem Bahnlärm betroffenen Bevölkerung durch entsprechende Massnahmen an der Quelle oder dem Ausbreitungsweg zu schützen seien. Sofern wirtschaftlich tragbar, seien aber bis 100 Prozent der Bevölkerung zu schützen. Nun seien mit Volksentscheid von 1998 Fr. 2,25 Mia. für die Sanierung der Eisenbahnen gesprochen und Kosten in dieser Grössenordnung VPB/JAAC/GAAC/PAAF 2007 172 Entscheid