Dies bedeutet aber nicht, dass sich die Kommission IGW der besonders negativen Wirkungen des Bahnlärms nachts nicht bewusst gewesen wäre; im Gegenteil erwähnt sie doch als erste negative Folge die Schlafstörungen (Kommission IGW, 4. Teilbericht, a.a.O., Ziff. 51). Inwiefern sich die Lockerung des Nacht-Grenzwertes für Bahnlärm bei mittleren Belastungen (vgl. oben) nun tatsächlich auf wissenschaftliche Erkenntnis stützen lässt, kann dem 4. Teilbericht nicht direkt entnommen werden.