Als das schweizerische Emissions-/Immissionsmodell für die Bewertung des Eisenbahnlärms entwickelt worden sei, sei der nächtliche Zugsverkehr gering gewesen. Aus dem 4. Teilbericht der Kommission IGW (a.a.O.) gehe hervor, dass sich die damaligen Untersuchungen nur auf die Tagperiode bezogen hätten und für den Nachtzeitraum keine Grundlagen ermittelt worden seien. 26.3.1. Die Pegelkorrektur K1 berechnet sich bei einer Anzahl Züge von 7,9 bis 79 nach der Formel K1 = 10 x log(N/250), wobei N die Anzahl Zugsfahrten pro Tag oder Nacht ist (Ziff. 33 Abs. 1 Anhang 4 LSV, vgl. oben E. 26.1).