Diese wiederum kam bezüglich hohen Verkehrsfrequenzen zu den vorstehend dargelegten Ergebnissen. Betreffend des von den Beschwerdeführenden 4 genannten Aufsatzes von Herbert Kaltenegger (Herbert Kaltenegger, Schutz vor Schienenlärm im Immissionsschutzrecht – Defizite und Optimierungsmöglichkeiten, exemplarisch dargestellt an derzeit laufenden Gerichtsverfahren, publiziert in VCD [Verkehrsclub Deutschland] 09/2003, S. 11. ff.) ist schliesslich festzuhalten, dass dieser zwar den gemäss deutschem Recht bestehenden Schienenbonus von 5 dB(A) anzweifelt.