Es wird in diesem Gutachten ausgeführt, dass mittels vergleichender Feldstudien zu prüfen sei, ob die Ergebnisse früherer Befragungen der betroffenen Bevölkerung unter den geänderten Randbedingungen des Schienenverkehrs noch relevant seien, d.h. ob der Schienenbonus u.a. auch bei schnellem Güterverkehr oder bei erheblichen Verkehrsbewegungen noch gerechtfertigt sei. Weiter wird ausgeführt, dass nach den Empfehlungen von „Haider et al. (1992)“ der derzeit bestehende Schienenbonus von 5 dB(A) schrittweise reduziert werden solle, wenn bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt seien (z.B. […] durchschnittliche Zugsfrequenz von 80 Ereignissen nachts bzw. 160 Ereignissen tagsüber).