Der Schienenbonus sei daher nach wie vor gerechtfertigt. Angesichts der besonderen Fachkenntnisse des BAFU in Belangen des Lärmschutzes und gestützt auf die vorstehend genannten Untersuchungen und deren Ergebnisse kann die REKO/INUM den Ausführungen des BAFU – mit der notwendigen Zurückhaltung – folgen. Es liegt in der politischen Verantwortung von Bundesrat und Verwaltung, bei divergierenden wissenschaftlichen Erkenntnissen die konkret anwendbaren Grenzwerte – und auch eine allenfalls zu berücksichtigende Pegelkorrektur – festzusetzen (vgl. Fleiner, a.a.O., Rz. 51 zu Art. 24septies).