Es ist denn auch durchaus vorstellbar, dass bei hohen Zugsfrequenzen die Berechtigung des Schienenbonusses in Frage gestellt werden kann, wird doch als eine der Begründungen für die geringere Störwirkung des Bahnlärms bei gleicher Intensität gerade die generell längeren Ruhepausen zwischen den einzelnen Lärmereignissen genannt; bei grösseren Zugsfrequenzen reichen diese Ruhepausen u.U. jedoch nicht mehr zur Erholung aus. Was die unterschiedliche Störungswirkung bei hohen Lärmpegeln anbelangt, ist darauf hinzuweisen, dass gemäss der Studie von Schuemer/Schreckenberg/Felscher-Suhr widersprüchliche Resultate vorliegen.