O., S. 89 f.). Der Leq ist sowohl beim Teilbeurteilungspegel Lr1 als auch beim Teilbeurteilungspegel Lr2 von Bedeutung. So ist der Teilbeurteilungspegel Lr1 die Summe des vom Fahrbetrieb verursachten A-bewerteten Mittelungspegels Leq,f und der Pegelkorrektur K1 (Lr1 = Leq,f + K1; Ziff. 31 Abs. 2 Anhang 4 LSV). 25.3. Die Kommission IGW sprach sich bei der Beurteilung von Eisenbahnlärm ebenfalls für die Anwendung des im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten zum Umweltschutzgesetz entwickelten Belastungsgrenzwertsystems mit IGW, Alarmwerten und Planungswerten aus (Kommission IGW, 4. Teilbericht, a.a.O., Ziff. 6, S. 29 ff.).