BGE 126 II 522 E. 42 mit weiteren Hinweisen). 25.2. Die LSV stellt beim Eisenbahnlärm, wie auch bei anderen Lärmarten, auf den A- bewerteten energieäquivalenten Dauerschallpegel (Leq) als Ausgangsgrösse ab, da der Momentanpegel wegen dessen grossen Schwankungen hierzu nicht geeignet ist (vgl. z.B. Pegelaufzeichnung in der Nähe einer Hauptstrasse in einfacher Registrierung, Hofmann, a.a.O., Fig. 5.3-1, S. 5-10; vgl. dazu und zum Nachfolgenden auch den Entscheid der REKO UVEK vom 4. Februar 2003 [A-2002-8] E. 9.3.2).