Daran ändert auch der Umstand nicht, dass Reflexionen mit dem Berechnungsprogramm SEMIBEL nicht berücksichtigt werden, können doch bei entsprechenden Situationen die Reflexionen gesondert erhoben werden (vgl. E. 21.1.1). Folglich ist auf den genauen, mittels SEMIBEL errechneten Wert abzustellen und die diesem Modell immanente Ungenauigkeit nicht weiter zu berücksichtigen. 21.5. Der Beschwerdeführer 3 beantragt sodann, es seien die Rundungsmodalitäten und die auf einen Zehntel genauen Werte für den Lr,i (nachts) bekannt zu geben.