So haben weder das BAV noch das BAFU die Berechnungen grundsätzlich in Frage gestellt. Dieses Resultat wurde – auch wenn gewisse Abweichungen festgestellt wurden – durch das während des vorinstanzlichen Verfahrens erarbeitete Gutachten der Grolimund & Partner AG weitgehend bestätigt (Grolimund & Partner AG, Bahnlärmuntersuchungen, a.a.O., S. 8. ff.). Die vorgenommenen Vergleiche zwischen Messungen und Berechnungen ergaben zwar insofern ein heterogenes Bild, als Unterschiede je nach Zugstyp und Empfängerpunkt festgestellt wurden. Die Messungen entsprachen teils den gemessenen Werten, teils lagen sie darunter oder darüber.