Sollten die Annahmen gemäss SEMIBEL netzweit nicht mehr zutreffen, wären diese entsprechend zu korrigieren. Unter Berücksichtigung der Sicherheitsmargen für die Fahrplangestaltung, die aus Sicht der RE- KO/INUM als Indiz für veff herangezogen werden können, ist festzuhalten, dass eine Abweichung von veff von 3 bis 5 Prozent (93-95 % [Sicherheitsmarge Fahrplan] – 90 % [SEMIBEL]) für Reisezüge sowie von 5 bis 10 Prozent (85-90 % [Sicherheitsmarge Fahrplan] – 80 % [SEMIBEL]) für die übrigen Züge verbleibt.