Im SEMIBEL wird die durchschnittliche gefahrene Geschwindigkeit pro Zugskategorie (veff) mit 90 Prozent der maximal zulässigen Geschwindigkeit für Reisezüge und mit 80 Prozent der maximal zulässigen Geschwindigkeit für die übrigen Züge berücksichtigt (BUWAL, Schriftenreiche Umweltschutz Nr. 116, a.a.O., S. 58). Gemäss den Ausführungen der Beschwerdegegnerin in ihrer Eingabe vom 18. April 2005 besitzt sie für den Abschnitt Baden - Turgi keine konkreten Messwerte oder Erhebungen bezüglich der tatsächlich gefahrenen jahresdurchschnittlichen Geschwindigkeit. Als Anhaltswerte könnten im weitesten Sinne die Annahmen bei der Fahrplangestaltung (Simulationsberechnungen) dienen. Es würden dabei