Auch sei nicht nachvollziehbar, dass in ähnlichen Wohnlagen (Römerstrasse zx, Roggenboden y/w, Brisgistrasse zy/zz) bei gleicher Entfernung IGW-Überschreitungen vorhanden sein sollen, nicht jedoch bei der Liegenschaft Roggenboden z. 21.1.1. Das Berechnungsprogramm SEMIBEL wurde von der Eidgenössischen Materialprü- fungs- und Forschungsanstalt (EMPA) in Zusammenarbeit mit dem BAFU und dem damaligen Ingenieurbüro Grolimund & Petermann entwickelt. Es entspricht grundsätzlich den gesetzlichen Anforderungen an Verfahren zur Berechnung von Lärmimmissionen gemäss Anhang 2 LSV (vgl. Entscheide der REKO