Die dadurch erzielten Verbesserungen seien von externen Experten auf 6 dB(A) beziffert worden, was gesamthaft einen Brückenzuschlag von 5 dB(A) bedeute. Anlässlich der mündlichen Verhandlung von 14. Februar 2006 bestätigte die Beschwerdegegnerin diesen Sachverhalt. Damit ist erstellt, dass die Immissionsberechnungen im Bereich der unteren Limmatbrücke nicht gestützt auf die im Emissionsplan enthaltenen, sondern um 13 dB(A) tiefere Emissionen (18 dB[A] – 5 dB[A]) vorgenommen wurden.