Die untere Limmatbrücke befindet sich (zumindest teilweise) in diesem Bereich. Inwiefern sich der Umstand auswirkt, dass gemäss den Planunterlagen die Brücke bereits bei Bahn-km 20.940 (Beginn Teilbereich L1) beginnt, ist vorderhand nicht von Bedeutung. Wie seiner Vernehmlassung vom 23. September 2004 zu entnehmen ist und auch anlässlich der mündlichen Verhandlung vom 14. Februar 2006 bestätigt wurde, ging das BAV davon aus, dass die Immissionsberechnungen gestützt auf die Angaben im Emissionsplan erfolgt sind (vgl. Vernehmlassung BAV, Ziff. I.B.3), d.h. bei den Immissionsberechnungen ein Brückenzuschlag von 15 dB(A) und eine Fahrbahnkorrektur von 3 dB(A) berücksichtigt ist.