15.1. Ausgangspunkt für die Dimensionierung der baulichen Massnahmen ist der Emissionsplan (Art. 6 Abs. 1 BGLE). Darin sind die Strecken auf Grund der baulichen und betrieblichen Gegebenheiten in Abschnitte aufgeteilt, womit auch der Einfluss u.a. von Brücken dargestellt werden kann (vgl. BAV, Kommentar zum Emissionsplan, Dezember 2001, Ziff. 3). Der Emissionsplan weist nun für den Abschnitt Zürich - Brugg (dfa-Linie 710; Bahn-km 20.983 bis 21.117) eine Brückenkorrektur von +15 dB(A) sowie eine Fahrbahnkorrektur von +3 dB(A) aus (vgl. auch Basis-Dokument, Register 5, S. 5). Die untere Limmatbrücke befindet sich (zumindest teilweise) in diesem Bereich.