Hinzu kommt, dass gemäss den Angaben der Beschwerdegegnerin auf der vorliegenden Strecke im Vergleich zum nationalen Gütertransport nur geringe Mengen an internationalen Gütern verschoben werden und die nächtlichen Transporte durch die logistischen Zwänge bei den Rangierbahnhöfen Basel und Limmattal begrenzt und bereits heute an der oberen Grenze angelangt seien. Die Rangierbahnhöfe verarbeiteten die Lasten des Einzelwagenladungsverkehrs, wobei die Rangierbewegungen teilweise tags, hauptsächlich aber nachts erfolgten. Während des Tages würden die Wagen beladen und in die Rangierbahnhöfe transportiert. Die Rangierungen erfolgten nachts und anderntags am Morgen würden die Wagen zugestellt.